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Nach nahezu 30 Jahren in der Wildschadensberatung/-bewertung in ganz Österreich und dem nahen EU-Ausland berate ich auch Sie gerne in jeglicher Wildschadensangelegenheit - nicht nur rechtlich, sondern auch zur Erreichung einer gütlichen Einigung zwischen Geschädigtem und Jagdausübungsberechtigtem. Wenn erforderlich, erstatte ich für die beauftragende Partei ein entsprechendes Gutachten zur Vorlage bei der Behörde oder einem Gericht.

Ich darf zu meiner Wildschadenstätigkeit auf entsprechende Erfahrungen verweisen:

  • konventionelle landwirtschaftliche Kulturen, biologische Landwirtschaft/Almwirtschaft, Sonderkulturen, Gemüsebau, Kurzumtriebsflächen
  • forstliche Pflanzen/Kulturen/Bestände in den Wuchsgebieten Auwald bis Hochgebirgswald, Niederwald bis Hochwald, Aufforstungs- und Naturverjüngungsflächen, Spezialaufforstungen zB. nach Brand- und Extrem- oder Kalamitätsereignissen
  • österreichweite und EU-Erfahrungen (Bayern, Südtirol, Tschechien, Ungarn) in der Gutachtensaufbereitung (Sachverständigengutachten und -praxis) für Behörden, Gerichte und (Landrats-)Ämter, selbstverständlich immer auf Grundlage der jeweiligen Jagdgesetze, Landesgesetze, Verfahrensordnungen
  • österreichweite Vortragstätigkeiten für Grundeigentümer- und Jagdorganisationen (Landwirtschaftskammer NÖ/OÖ/S, Ländliche Fortbildungsinstitute, Höhere Bundeslehranstalten sowie zahlreiche Landesjagdverbände u.a.m.) 
  • Großraumprojekte (zw. 5.000 und 8.000 ha) zu Wildschadensprophylaxe und Naturraummanagement oder zu Abschussplanverhandlungen zB. im Burgenland, in Salzburg, Tirol, Vorarlberg und Bayern

Ablauf der Wildschadensberatung/-bewertung und Gutachtenserstattung:

  • Erfassung der Grundlagedaten wie Katasterauszug, Orthofoto, betroffene Kultur, Verkaufsvereinbarungen/Kontraktpreise, anrechenbare Investitionen für die geschädigte Kultur u.a.m.
  • Lokalaugenschein samt Bewertung des Schadensausmaßes, der bisherigen Kulturführung und allfälliger Hemmnisse - wenn gewünscht mit direktem Schlichtungsversuch (Mediation) zwischen Geschädigtem und Jagdausübungsberechtigtem oder auch mit der belangenden Forstbehörde zB. bei "Waldverwüstung" nach dem ForstG § 16 (5) oder bei Forderungen/Vorgaben der "WLV" im Zuge von Abschussplanvorgaben und Projektfinanzierungen (Österr. Waldfonds)
  • bei großen, unübersichtlichen Kulturen empfiehlt sich die Befliegung und georeferenzierte, gerichtlich anerkannte Vermessung mittels Drohne => sh. Kooperationspartner SPEKTAKULAIR:  https://spektakulair.at/services/wildschaden/
  • Erstattung einer Niederschrift samt Schadensbewertung zur Vorlage beim Amt bzw. der Behörde
  • Erstattung eines Gerichtsgutachtens "nach dem aktuellen Stand der Technik, Wissenschaft, Gerichtspraxis" für die beauftragende Partei bei Beschreitung des Rechtsweges
  • zusätzlich, nach Bedarf, Erarbeitung von: Waldzustandsgutachten (Erfassung der Waldvegetation und des Wildeinflusses nach Höhenstufen 0-300 cm anhand eines qualifizierten Inventurverfahrens und gutachterliche Schlussfolgerungen für die mittelfristige Waldentwicklung anhand der Potentiellen Natürlichen Waldgesellschaften); Wildschadensprophylaxe-Maßnahmen; Biotophege- und Jagdkonzeption; Fütterungsbewertungen (Einzelbewertungen und für gesamte Hegeringe/Hegegemeinschaften/Talschaften); Identifizierung von jagdlichen Hemmnissen bzw. Bewirtschaftungshemmnissen sowie umfassende Empfehlungen für ein gedeihliches Miteinander aller Bewirtschafter und Naturnutzergruppen durch Konzeption umfassender Naturraummanagement- und Lenkungsmaßnahmen

Kosten der Wildschadensberatung/-bewertung:

  • individuelle Preisfindung entsprechend der Auftragsgestaltung - Vortrag, Begehung, Bewertung, Mediation, Erstattung von Niederschrift oder Gerichtsgutachten
  • sollte eine wiederholte Wildschadensbegutachtung/-bewertung oder eine Vortragsreihe gewünscht/nötig sein, erarbeite ich mit Ihnen gerne einen Halbjahres- oder Jahrespauschalvertrag mit jederzeitiger Leistungsabrufbarkeit!